Anhänger zulassen und TÜV: Das müssen Sie wissen
Wer mit einem Anhänger am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, benötigt in der Regel eine Zulassung. Auch die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) gehört dazu. Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen und wann Ihr Anhänger wieder zum TÜV muss, erfahren Sie hier kompakt im Überblick.
Anhänger richtig zulassen
Für die Erstzulassung eines neuen Anhängers benötigen Sie in der Regel:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Papier / EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- eVB-Nummer Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls SEPA-Lastschriftmandat und Vollmacht
Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, kann je nach Zulassungsart und Zulassungsstelle variieren.
Tipp: Prüfen Sie vor Ihrem Termin die Anforderungen Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Wann muss ein Anhänger zum TÜV?
Wie oft Ihr Anhänger zur Hauptuntersuchung muss, hängt vor allem von seiner zulässigen Gesamtmasse und seiner Bauart ab.
TÜV-Fristen für Anhänger auf einen Blick
Wo sehe ich, wann mein Anhänger wieder zum TÜV muss?
Der nächste HU-Termin lässt sich an der Prüfplakette auf dem Kennzeichen ablesen. Das Jahr steht in der Mitte, die oben stehende Zahl zeigt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.
Zusätzlich finden Sie den Termin in Ihren Fahrzeugunterlagen beziehungsweise im letzten HU-Bericht.
Was wird beim Anhänger-TÜV geprüft?
Bei der Hauptuntersuchung wird geprüft, ob Ihr Anhänger verkehrssicher ist. Dazu gehören je nach Anhängertyp unter anderem:
- Bremsanlage und Auflaufeinrichtung
- Zugkugelkupplung
- Reifen und Räder
- Beleuchtung und Elektrik
- Fahrwerk und Achsen
- Rahmen und Aufbau
- sicherheitsrelevante Anbauteile
Anhänger vor dem TÜV selbst kontrollieren
Ein kurzer Check vor der Hauptuntersuchung kann helfen, offensichtliche Mängel frühzeitig zu erkennen. Prüfen Sie insbesondere Beleuchtung, Reifen, Kupplung, Abreißseil sowie bei gebremsten Anhängern Handbremse und Auflaufeinrichtung. Werden Schäden festgestellt, sollten diese vor der Hauptuntersuchung behoben werden.
Was passiert, wenn der Anhänger die HU nicht besteht?
Werden bei der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel festgestellt, wird zunächst keine neue Prüfplakette erteilt. Die beanstandeten Mängel müssen behoben und der Anhänger anschließend zur Nachprüfung vorgestellt werden. Nach den geltenden Vorschriften muss diese Nachprüfung grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen.
Gerade bei Bremsen, Fahrwerk oder anderen sicherheitsrelevanten Komponenten empfiehlt sich die Reparatur durch eine Fachwerkstatt.
Was gilt bei einer 100-km/h-Zulassung?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für eine Pkw-Anhänger-Kombination eine Tempo-100-Zulassung möglich sein. Dafür müssen technische Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu können beispielsweise Bereifung, Masseverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie bei bestimmten Anhängern Radstoßdämpfer und weitere technische Anforderungen gehören. Die entsprechende 100-km/h-Plakette muss nach erfolgreicher Zulassung sichtbar am Heck des Anhängers angebracht werden.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „100-km/h-Zulassung für Anhänger“.
Anhänger-Service beim EDER Anhängercenter
Sie möchten Ihren Anhänger auf die nächste Hauptuntersuchung vorbereiten lassen oder haben einen Mangel festgestellt? Das EDER Anhängercenter unterstützt Sie rund um Wartung, Reparatur und Ersatzteile für Ihren Anhänger.
Unsere Standorte finden Sie in:
- Tuntenhausen
- Pähl bei Weilheim
- Matzing bei Traunreut
- Ringelsdorf
- Stephanskirchen bei Rosenheim
Unser Werkstattteam überprüft Ihren Anhänger und kümmert sich bei Bedarf um notwendige Reparaturen.